Allgemeine Geschäftsbedingungen

Cocina movil
Schlehdornweg 49
50858 Köln

Telefon: 0221 / 5005748
Telefax: 0221 / 2507815

USt-Ident Nr: DE 215684020
zuständiges Amtsgericht: Amtsgericht Köln
Inhaber: Alexander Eisenmenger

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Leistungen der Cocina movil, die vom Kunden (im weiteren Veranstalter genannt) beauftragt werden.

2. Diese Geschäftsbedingungen gelten ferner für Verträge zur Durchführung von Lieferungen und Veranstaltungen wie z.B.: Hochzeiten, Firmenfeiern, Tagungen etc. sowie für alle damit verbundenen Leistungen der Cocina movil.

3. Für den Vertrag gelten ausschließlich diese AGB; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

II. Vertragsabschluss und -haftung

1. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Rückbest.tigung des Angebotes durch den Veranstalter gegenüber der Cocina movil zustande, diese sind die Vertragsparteien.

2. Die Haftung der Cocina movil ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, es sei denn, es ist eine Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) gegeben. Der Veranstalter ist verpflichtet, die Cocina movil rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung

1. Die Cocina movil ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und von der Cocina movil zugesagten Leistungen zu erbringen.

2. Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise der Cocina movil zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen der Cocina movil an Dritte.

3. Sofern es sich bei den vereinbarten Preisen um Bruttopreise handelt, schließen diese die jeweilige gesetzliche MwSt. ein. Soweit das Angebot auf Nettopreisen beruht, ist die gesetzliche MwSt. noch hinzuzurechnen.

4. Rechnungen der Cocina movil sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug von Skonto fällig. Bei Zahlungsverzug ist die Cocina movil berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Cocina movil der eines höheren Schadens vorbehalten.

5. Die Cocina movil ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

IV. Beendigung des Vertrages durch die Cocina movil

1. Wird eine Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Cocina movil gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die Cocina movil zur Kündigung berechtigt.

V. Rücktritt des Veranstalters

1. Tritt der Veranstalter vom Vertrag zurück, ist die Cocina movil berechtigt, Stornogebühren nach unter aufgeführter Staffelung zu erheben.

a. bis 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung 10 % der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose

b. 72 Stunden vor Beginn der Veranstaltung 40 % der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose

c. 36 Stunden vor Beginn der Veranstaltung 65 % der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose

d. danach 85% der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose

VI. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

1. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl ist bis spätestens sieben Werktage vor Veranstaltungsbeginn möglich.

2. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl ist bis spätestens zwei Werktage vor Veranstaltungsbeginn möglich.

3. Alle Veränderungen der Teilnehmerzahlen sind der Cocina movil schriftlich mitzuteilen.

4. Falls die Teilnehmerzahl um mehr als 10% abweicht, ist die Cocina movil berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen.

5. Sofern eine Reduzierung der Personenzahl innerhalb von sieben Werktagen vor der Veranstaltung vorgenommen wird, wird dies als Teilstornierung angesehen und gemäß V. berechnet.

VII. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.

2. Soweit der Veranstalter Kaufmann ist, ist der Erfüllungs- und Zahlungsort der Sitz der Cocina movil.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist Köln, soweit der Veranstalter eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Kaufmann ist. Sofern der Veranstalter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Gerichtsstand ebenfalls Köln.

4. Es gilt deutsches Recht.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: Oktober 2020